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   BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53   

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BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53 (https://dejure.org/1953,2098)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1953 - 3 StR 194/53 (https://dejure.org/1953,2098)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1953 - 3 StR 194/53 (https://dejure.org/1953,2098)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 29.04.1937 - 3 D 268/37

    1. Ist ein Beamter, der aus Versicherungskarten Versicherungsmarken herauslöst,

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Demnach decken sich die beiden Tatbestände nicht notwendig (RGSt 71, 205, 207).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die beiden Tatbestände des § 1497 RVO, wenn sie nacheinander verwirklicht werden und durch einen einheitlichen Vorsatz in enge innere Beziehung zueinander gebracht werden, eine fortgesetzte Tat bilden (so das RG in RGSt 71, 205), oder ob der erste vorbereitende Tatbestand durch die Verwirklichung des zweiten - Wiederverwendung - aufgezehrt wird und dann als sogenannte straflose Vortat zu werten ist.

  • RG, 03.04.1908 - IV 159/08

    1. Sind die gemäß § 134 des Invalidenversicherungsgesetzes erteilten

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Die Aufrechnungsbescheinigungen sind öffentliche Urkunden, dazu bestimmt, die Beitragszahlung und die Erhaltung der Anwartschaft gegenüber dem Versicherungsträger für und gegen jedermann nachzuweisen (RGSt 41, 222).

    Sie sind mit öffentlichem Glauben ausgestattet (RGSt 41, 222).

  • RG, 11.03.1937 - 3 D 109/37

    1. Ein Beamter empfängt eine Sache nicht nur dann in amtlicher Eigenschaft, wenn

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Dazu genügt es allerdings, wenn derjenige, der dem Beamten die Sachen anvertraut hat, davon ausgegangen ist, dass ihre Annahme in den Bereich der amtlichen Zuständigkeit des Beamten fällt, und wenn der Beamte dies erkannte (BGH NJW 1952, 191; RGSt 71, 106).

    Unter dieser Voraussetzung würde zwischen der schweren Amtsunterschlagung und der Ürkundenvernichtung Tateinheit anzunehmen sein (RG DR 1941, 1659; RGSt 65, 102; 71, 106, 108).

  • BGH, 28.06.1951 - 3 StR 63/50
    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Der Grundsatz, dass im Zweifel die dem Angeklagten günstigere tatsächliche Annahme zugrunde zu legen ist, gilt hier nicht (BGH 3 StR 63/50 vom 28. Juli 1951).
  • RG, 25.04.1901 - 801/01

    Wann sind die Marken als verwendet anzusehen?

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Die Vorschrift des § 1497 RVO ist aber eine Sondervorschrift, die eine gleichzeitige Bestrafung wegen versuchten oder vollendeten Betruges ausschliesst (RGSt 34, 259).
  • RG, 22.04.1909 - I 197/09

    1. Inwieweit sind in Elsaß-Lothringen die gegen das Waffentragen gerichteten

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Denn sonst hätte es einer besonderen Vorschrift gar nicht bedurft (vgl auch RGSt 42, 302 für das rechtsähnliche Verhältnis des § 276 Abs. 2 StGB zu § 362).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Was das Merkmal der Gewinnsucht anlangt, so war dem Landgericht anscheinend die Entscheidung BGHSt 1, 189 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51] nicht bekannt.
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Beamter im Sinne des § 359 StGB ist, wer von einer zuständigen behördlichen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen worden ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (BGHSt 2, 119; st. Rspr.).
  • RG, 26.01.1931 - III 1050/30

    1. In welchem Verhältnis steht die Urkundenverfälschung nach § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53
    Unter dieser Voraussetzung würde zwischen der schweren Amtsunterschlagung und der Ürkundenvernichtung Tateinheit anzunehmen sein (RG DR 1941, 1659; RGSt 65, 102; 71, 106, 108).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Denn der soziale Rechtsstaat beschränkt sich nicht darauf, Rechtsansprüche auf Versicherungsleistungen im Wege der Gesetzgebung zu begründen, sondern er gewährleistet von sich aus diese Rechtsansprüche (vgl. BGHSt 6, 17, 19 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276, 278 [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53]; BGH, Urt. v. 28. August 1953 - 3 StR 194/53 - ferner BVerfGE 11, 105, 113).
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